Reglement 'DER HEINRICH'
Wettbewerb für europäische Debüt- und Zweitfilme
Der Preis
Das Internationale filmfest Braunschweig ist Veranstalter eines Publikumspreises. Es vergibt auf Grund einer Publikumsentscheidung einen Preis, der mit € 10.000 dotiert ist, sowie die Skulptur "Der Heinrich". Der Preis geht zu gleichen Teilen an die Regisseurin/den Regisseur und den deutschen Filmverleih bzw. an die Produktionsfirma, sofern der prämierte Film zum Zeitpunkt der Preisvergabe noch keinen deutschen Verleih hat und ein Verkauf der deutschen Verleihrechte noch nicht absehbar ist.
Die Skulptur "Der Heinrich" geht an die beste Regie. Der Verleihpreis ist zweckgebunden an Verleihmaßnahmen für den deutschen Markt.
Teilnahme und Einreichung
Eingereicht werden können in Europa produzierte Debüt- und Zweitfilme, die als Kinofilme nach dem 1. Januar 2009 hergestellt worden sind, und die von einer/einem in Europa lebenden und arbeitenden Regisseurin/Regisseur stammen. Der Film darf in Deutschland weder im Kino noch im TV kommerziell ausgewertet sein. Berücksichtigt werden Filme mit einer Mindestlänge von 70 Minuten im Format 35 mm. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter. Es gibt keine Beschränkung auf ein Genre oder einen Inhalt.
Für die Vorsichtung müssen deutsch oder englisch untertitelte VHS-Videokassetten oder DVDs sowie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 1. August 2010.
Auswahl
Der Veranstalter beruft ein Auswahlgremium, das 10 Filme für den Wettbewerb nominiert. Erstaufführungen werden bevorzugt. Alle Einsender werden bis zum 15. Oktober 2010 benachrichtigt.
Aufführung, Anwesenheit des Filmteams
Filme, deren Originalsprache nicht Deutsch ist, müssen deutsche oder englische Untertitel haben. Der Veranstalter kann auf eigene Kosten deutsche Untertitel herstellen lassen und die Wettbewerbsbeiträge per Videobeamtitling untertiteln. Die Vorführkopie des ausgewählten Films muss bis zum 24. Oktober 2010 in Braunschweig sein und verbleibt bis zum Ende des Internationalen filmfestes (14. November 2010) in Braunschweig.
Alle am Wettbewerb "Der Heinrich" teilnehmenden Filme werden zwischen dem 9. und 14. November zweimal aufgeführt. Dabei sollen alle Wettbewerbsfilme von jeweils mindestens einem Mitglied des Filmteams vorgestellt werden (Regisseur/in, Produzent/in oder Hauptdarsteller/in). Nach Möglichkeit ist die Anwesenheit der Gäste auch für die Preisverleihung am Sonntag, den 14. November, vorgesehen. Hotel- und Reisekosten übernimmt im üblichen Rahmen der Veranstalter (alle Buchungen werden vom Veranstalter vorgenommen).
Der Einsender stellt dem Veranstalter PR-Material (Plakate, digitale Bilder zu Film und Regisseur, Pressemappen etc.) in benötigtem Umfang zur Verfügung.
Bestimmung des Gewinnerfilms
Über den Wettbewerbssieger bestimmt das Publikum per Stimmkarte. Die Stimmkarten werden vom Veranstalter am Eingang zum Kino verteilt und nach der Vorführung eingesammelt. Das Publikum entscheidet über die Vergabe von Punkten zwischen "0" (niedrigste Wertung) bis "4" (höchste Wertung).
Nach allen Wettbewerbsvorführungen addiert der Veranstalter die für jeden Film erzielte Punktsumme und dividiert diese durch die Anzahl der abgegebenen Stimmkarten. Der so bestimmte Durchschnittswert ist allein maßgeblich für die Ermittlung der Rangfolge des Wettbewerbs. Der Film mit dem höchsten Durchschnittswert gewinnt den "Heinrich".
Kosten, Verzicht auf Filmmiete
Die Kosten für die Anlieferung des Sichtungsmaterials, des Werbe- und Pressematerials sowie für die Vorführkopie trägt der Einsender. Die Kosten für den Rückversand trägt der Veranstalter.
Eine Filmmiete wird für die ausgewählten Wettbewerbsfilme nicht gezahlt. Der Veranstalter trägt jedoch die Kosten für die Ausrichtung des Wettbewerbs, für die Einladung, Anreise und Unterbringung der Gäste.
Lieferadresse, Filmtransport, Versicherung
Die Lieferadresse für Sichtungs-, Werbematerial und Filmkopie ist:
Internationales filmfest Braunschweig e.V.
Neue Straße 8
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 / 702 202-0
Fax: 0531 / 702 202-99
info(at)filmfest-braunschweig.de
Der Hintransport erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Die Filmkopien sind während des Verbleibs in Braunschweig und während des Rücktransports mit ihrem Kopienwert versichert.
Schadenersatzansprüche sind bis spätestens 14 Tage nach Rückversand geltend zu machen. Bei einem Schadensfall werden die Materialkosten für die Kopie (bezogen auf das Ursprungsland und nach Vorlage einer Rechnung) erstattet. Ideeller Wertausgleich ist ausgeschlossen.
Geltung
Das Reglement gilt ausschliesslich für das 24. Internationale filmfest Braunschweig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Reglement/Anmeldeformular
Dieses Reglement sowie das Anmeldeformular stehen als PDF-Datei zum Download bereit.
