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Reglement KINEMA

Wettbewerb für deutsch- und französischsprachige Debüt- und Zweitfilme

Ziel des Wettbewerbs

Das Internationale filmfest Braunschweig ist Veranstalter des Deutsch-Französischen Jugendpreises KINEMA. Es vergibt auf Grund einer Juryentscheidung einen Preis für einen künstlerisch herausragenden Film.

Der Preis hat zum Ziel:

  • den Dialog zwischen filminteressierten jungen deutschen und französischen Erwachsenen im besonderen Rahmen eines Festivals zu ermöglichen
  • das gegenseitige Interesse an der jeweiligen Filmkultur zu fördern
  • junge Regisseurinnen und Regisseure aus beiden Ländern zu unterstützen und sie in den Dialog zwischen jungen Deutschen und Franzosen einzubeziehen
  • öffentlichkeitswirksam auf den deutsch-französischen Austausch zwischen Niedersachsen und der Haute-Normandie aufmerksam zu machen

Der Name "Kinema" (ein Kunstwort aus cinéma und Kino) wird in Anlehnung an den gleichnamigen filmpädagogischen Austausch zwischen dem Land Niedersachsen und der Region Haute-Normandie gewählt.

Der Wettbewerb wird unterstützt vom Land Niedersachsen, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk, Antenne Mètropole, der Region Haute-Normandie, der Filmstiftung Pôle Image Haute-Normandie und der Académie Rouen.

Der Preis

Der Preis besteht aus einer Urkunde sowie einer neuen 35mm-Einzelserienkopie mit deutschen bzw. französischen Untertiteln für den Festival- und Kinoeinsatz im anderen Land. Der Preis wird an den Regisseur/die Regisseurin verliehen.

Ist der Gewinnerfilm französischsprachig, organisiert das filmfest Braunschweig mit dem Einverständnis des Regisseurs/der Regisseurin, ggf. des Verleihs, eine Kinotournee durch Kommunale und Programmkinos in Deutschland. Die Tournee wird von einer Anzeigenkampagne des französischen Senders TV5Monde unterstützt.

Außerdem wird der Film vom KINEMA-Projekt didaktisch-methodisch aufbereitet. Das erstellte Material kann von der Homepage des filmfests Braunschweig heruntergeladen werden, so dass es interessierten Lehrkräften und Lernenden zur Verfügung steht, die den Film während der Tournee im Kino sehen.

Teilnahme und Einreichung

Um den Preis konkurrieren 6 bis 8 deutsch- und französischsprachige Debüt- oder Zweitwerke, die in Europa als Langfilme für den Kinomarkt produziert sein müssen (keine TV-Produktionen). Ihre Erstaufführung darf nicht länger als der 1. Januar 2010 zurückliegen. Es können nur Filme teilnehmen, die in Deutschland weder im Kino noch im Fernsehen kommerziell ausgewertet worden sind. Neben Spielfilmproduktionen können auch Dokumentarfilme teilnehmen.

Berücksichtigt werden Filme mit einer Mindestlänge von 70 Minuten im Format 35mm. Es gibt keine Beschränkung auf ein Genre oder einen Inhalt.

Für die Vorsichtung müssen deutsch oder englisch untertitelte DVDs sowie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 1. August 2011.

Auswahl

Der Veranstalter beruft ein Auswahlgremium, das 6-8 Filme für den Wettbewerb nominiert. Erstaufführungen werden bevorzugt. Alle Einsender werden bis zum 15. Oktober 2011 benachrichtigt.

Aufführung, Anwesenheit des Filmteams

Filme, deren Originalsprache nicht deutsch ist, müssen deutsche oder englische Untertitel haben. Die deutschen Wettbewerbsbeiträge sollen dagegen mit französischen oder englischen Untertiteln aufgeführt werden. Der Veranstalter kann auf eigene Kosten elektronische Untertitel herstellen lassen und sie per Video-Beamtitling auf das Filmbild projizieren.

Die Vorführkopie des ausgewählten Films muss bis zum 23. Oktober 2011 in Braunschweig sein und verbleibt bis zum Ende des Internationalen filmfests (13. November 2011) in Braunschweig.

Alle am Jugendpreis "Kinema" teilnehmenden Filme werden zwischen dem 8. und 13. November zweimal aufgeführt. Dabei sollen alle Wettbewerbsbeiträge von jeweils mindestens einem Mitglied des Filmteams vorgestellt werden (Regisseur/in, Produzent/in oder Hauptdarsteller/in). Nach Möglichkeit ist die Anwesenheit der Gäste auch für die Preisverleihung vorgesehen. Hotel- und Reisekosten übernimmt im üblichen Rahmen der Veranstalter. Alle Buchungen werden vom Veranstalter vorgenommen.

Der Einsender stellt dem Veranstalter PR-Material (Plakate, digitale Bilder zu Film und Regisseur, Pressemappen etc.) in benötigtem Umfang zur Verfügung.

Bestimmung des Gewinnerfilms

Der Veranstalter beruft eine Jury aus 6 jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis 23 Jahren. Voraussetzung für die Mitarbeit sind gute deutsche bzw. französische Sprachkenntnisse. Bewerbungen von ehemaligen oder aktuellen Teilnehmern/innen des filmdidaktischen Projekts KINEMA sind besonders erwünscht.

Zu Beginn des filmfestes Braunschweig werden die teilnehmenden Juroren und Jurorinnen in einem Seminar auf ihre Jurytätigkeit vorbereitet. Die Vorbereitung wird von einer/m Filmschaffenden oder Filmwissenschaftler/in durchgeführt, der auch den Juryvorsitz ohne Stimmrecht übernimmt.

Die Jury begründet ihre Entscheidung schriftlich in einem kurzen zweisprachigen Resümee. Die Preisverleihung findet am letzten Festivaltag statt (Sonntag, der 13. November 2011).

Kosten, Verzicht auf Filmmiete

Die Kosten für die Anlieferung des Sichtungsmaterials, des Werbe- und Pressematerials sowie für die Vorführkopie trägt der Einsender. Die Kosten für den Rückversand trägt der Veranstalter.

Eine Filmmiete wird für die ausgewählten Wettbewerbsfilme nicht gezahlt. Der Veranstalter trägt jedoch die Kosten für die Ausrichtung des Wettbewerbs, für die Einladung, Anreise und Unterbringung der Gäste.

Lieferadresse, Filmtransport, Versicherung

Die Lieferadresse für Sichtungs-, Werbematerial und Filmkopie ist:

Internationales filmfest Braunschweig e.V.
Neue Straße 8
38100 Braunschweig

Tel.: 0531 / 702 202-0
Fax: 0531 / 702 202-99

Der Hintransport erfolgt auf Gefahr des Einsenders. Die Filmkopien sind während des Verbleibs in Braunschweig und während des Rücktransports mit ihrem Kopienwert versichert.

Schadenersatzansprüche sind bis spätestens 14 Tage nach Rückversand geltend zu machen. Bei einem Schadensfall werden die Materialkosten für die Kopie (bezogen auf das Ursprungsland und nach Vorlage einer Rechnung) erstattet. Ideeller Wertausgleich ist ausgeschlossen.

Geltung

Das Reglement gilt ausschließlich für das 25. Internationale filmfest Braunschweig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Reglement/Anmeldeformular

Dieses Reglement steht auch als PDF-Datei zum Download bereit.

Reglement und Anmeldeformular