AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Braunschweig International Film Festival
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für den Kartenverkauf für die Veranstaltungen des Internationalen Filmfest Braunschweig e.V., Neue Straße 8, 38100 Braunschweig (im Folgenden „Verein“ genannt), insbesondere das jährlich wiederkehrende Braunschweig International Film Festival (BIFF). Darüber hinaus regeln sie sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Rahmen der Veranstaltungen des Vereins zwischen den Besuchenden von Veranstaltungen aller Geschäftsbereiche und dem Verein entstehen. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen, die in Kooperation mit dem Verein stattfinden, bei denen der Verein aber nicht selbst der Veranstalter ist.
1. Programmänderung, Anfangszeiten, Publikationen
Die Veranstaltungen des Vereins wie das Filmprogramm des BIFF und die Anfangszeiten der jeweiligen Filmvorstellungen sind den offiziellen Veröffentlichungen des Vereins (Homepage, Journal, Leporello, Facebook) zu entnehmen. Änderungen der Programmzeiten behält sich der Verein vor.
2. Vertragsschluss und Nutzung der Eintrittskarten
2.1 Allgemein
Der Eintritt zu den Vorführungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Vor dem Eintritt zu den Vorführungen des Vereins ist der/die Kunde:in verpflichtet, am Einlass des Veranstaltungsgeländes dem Einlasspersonal die erworbene Eintrittskarte vorzuzeigen und sich gegebenenfalls durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen.
Eintrittskarten können im Voraus an den Vorverkaufsstellen erworben werden. Während des Festivals sind die Eintrittskarten für alle Vorführungen an den Kartenkassen (Astor Filmtheater, Universum Filmtheater) sowie online unter www.filmfest-braunschweig.de erhältlich. Für die Veranstaltungen des Vereins gibt es verschiedene Kartenpreise, die vom Verein festgelegt und veröffentlicht werden.
Der Verein behält sich vor, einzelne Vorführungen vom Online-Verkauf auszuschließen, sowie in begründeten Einzelfällen die Kartenvergabe für den/ die Käufer:in zu beschränken.
Die Eintrittskarten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Käufer/ der Käuferin von Eintrittskarten ist es insbesondere untersagt:
- die Eintrittskarten im Internet zum Kauf anzubieten,
- die Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins, zu veräußern,
- die Eintrittskarten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins, zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.
Im Falle des Zuwiderhandelns verliert der/die Ticketkäufer:in bzw. der/ die Ticketinhaber:in das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
3.2 Platzwahl und Platzreservierung
Für alle Veranstaltungen wird eine Eintrittskarte benötigt. Dies gilt auch für kostenfreie Veranstaltungen. Diese können im Vorverkauf oder an der Tageskasse erworben werden. Platzreservierungen sind nicht möglich.
Sitzplätze können nur garantiert werden, wenn diese bis fünf Minuten vor Veranstaltungsbeginn eingenommen wurden. Der Verein behält sich vor, nicht eingenommene Plätze mit Beginn der Vorstellung zu vergeben.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen.
3.3 Kartenverkauf an den Kartenkassen
Der allgemeine Vorverkauf findet ab 28.10.24 im UNIVERSUM Filmtheater, Neue Straße 8, 38100 Braunschweig und ab 11.11.24 auch im ASTOR Filmtheater, Lange Straße 60, 38100 Braunschweig, statt. Sofern Veranstaltungen nicht ausverkauft sind, findet an den Veranstaltungsorten eine Abend-/ Tageskasse ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn statt.
Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere im Journal, auf der Homepage und/oder per Aushang an der Kasse ersichtlich.
3.4 Spezialpässe: 10er und 5er Karten, Festivalpässe und Freikartengutscheine
10er und 5er Karten sind im UNIVERSUM Filmtheater und im ASTOR Filmtheater (vgl. Adressen unter Punkt 3.3 dieser Bestimmungen) erhältlich und für ausgewiesene Veranstaltungen gültig.
Spezialpässe (z.B. Kurzfilmpass) gelten nur für die Veranstaltungen innerhalb der Festivalwoche des BIFFs im deklarierten Veranstaltungsjahr. Bei nicht genutzten Kartenkontingenten entsteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Nutzung der Spezialpässe in Folgejahren. Inhaber von Spezialpässen müssen für die gewünschte Veranstaltung eine Platzkarte an den Kartenkassen abholen.
Bei Einlass in den Veranstaltungsraum ist die Platzkarte in Verbindung mit dem Spezialpass vorzulegen.
Freikartengutscheine müssen ebenfalls für die gewünschte Veranstaltung an den Kartenkassen gegen eine Platzkarte eingetauscht werden und sind ohne Sonderausweis gültig.
3.5 Akkreditierungen
Akkreditierungsanfragen werden nur innerhalb des offiziellen Antragszeitraums bearbeitet. Die Fristen werden auf den Internetseiten des BIFF veröffentlicht.
Die Antragsstellung garantiert keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor.
Personen unter 18 Jahren sind von der Akkreditierung ausgeschlossen.
Akkreditierungen werden durch vorherige Anmeldung über die Homepage www.filmfest-braunschweig.de gewährt und sind am Festival-Counter während des BIFFs abzuholen. Sie sind für ausgewiesene Veranstaltungen gültig. Inhaber von Akkreditierungen müssen für die gewünschte Veranstaltung eine Platzkarte an den Kartenkassen abholen. Das Platzticket ist nur zusammen mit der Akkreditierung gültig. Akkreditierungen gelten nur für die Veranstaltungen des deklarierten BIFFs.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.filmfest-braunschweig.de/branche-presse/akkreditierungsrichtlinien
3.6 Ermäßigungen
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen gewährt. Ermäßigungsberechtigt sind Schüler:innen, Studierende, FSJler:innen, Inhaber:innen des BS-Passes und Rentner:innen.
Schwerbehinderte erhalten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises eine Freikarte für die Begleitperson.
Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind auf unserer Website und in unseren Publikationen einzusehen oder an der Kasse zu erfragen. Der Verein behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.
Der Verein verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die Ermäßigungsberechtigung muss im Original vorgelegt werden und bei Einlass ohne Aufforderung vorgezeigt werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachträglich zu entrichten.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
3.7 Zahlung und Rechnung
An den Kartenkassen sind Barzahlung, sowie EC-Zahlung (nur Astor Filmtheater und Universum Filmtheater) möglich. Die Erstellung einer Rechnung oder Quittung erfolgt auf Wunsch und kann nachträglich nicht nachgeholt werden.
3.8 Karten im Online-Verkauf/Shop
Über den Online-Kartenverkauf können Karten nur zum Vollpreis erworben werden.
Mögliche Gebühren für den Verkauf über das Internet („Online“-Verkauf) werden im Laufe des Buchungsvorgangs ausgewiesen. Alle online gekauften Tickets müssen im Vorfeld ausgedruckt werden oder können mittels QR-Codes (z.B. auf dem Smartphone-Display) ausgewiesen werden.
Ein Einlass ohne Karte und nur mit der Bestellbestätigung ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden (§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB). Umtausch, Rückgabe und Stornierung der Tickets sind nach Absenden der Online-Bestellung nicht mehr möglich.
Der/die Kund:in kann online den Kaufpreis per Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung zahlen.
Bei Zahlung per Kreditkarte und PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter PayPal. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.
Im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung verpflichtet sich der/die Kund:in, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen.
Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung können Sie noch während Ihrer Bestellung die Zahlung der bestellten Waren über Ihr Onlinebanking Konto auslösen. Nach Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung im Bestellprozess werden Sie direkt zum sicheren Zahlungsformular der Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden geleitet. Die Klarna Bank AB übernimmt ohne eine Einsichtsmöglichkeit des Vereins automatisiert den Zahlungsvorgang, der vergleichbar mit einer EC-Kartenzahlung mit PIN ist. Ebenso wie bei einer EC-Kartenzahlung prüft bei einer Sofortüberweisung die Klarna Bank AB den Verfügungsrahmen Ihres Kontos und nimmt bei einer entsprechenden Kontodeckung eine Überweisung an den Verein vor. Außerdem prüft das System der Klarna Bank AB in etwa 30 Prozent der Fälle, ob vorausgegangene Zahlungen mit Sofortüberweisung verbucht wurden, um systematischen Betrug auszuschließen.
Um eine Sofortüberweisung durchzuführen, benötigt die Klarna Bank AB neben Ihrem Namen, Bankleitzahl, und Kontonummer, die PIN und eine TAN Ihres Online-Banking-Kontos. Gespeichert werden nur Ihr Name, Bankleitzahl, Kontonummer, Verwendungszweck, Betrag und Datum der Überweisung nicht der Verfügungsrahmen oder Kontostand Ihres Kontos oder zurückliegende Umsätze.
Bei einer erfolgreichen Transaktion erhält der Verein von der Klarna Bank AB nur die automatisierte Bestätigung in Echtzeit, dass die Überweisung ausgeführt wurde.
4. Kartenrückgabe
Die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden (§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB). Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Kosten für die Eintrittskarten an den Kartenkassen rückerstattet. Eine Rückgabe ist nur innerhalb des Festivalzeitraums möglich.
5. Verlorene Tickets
Verlorene Tickets werden nicht erstattet, und auch nicht an der Kasse neu ausgedruckt.
6. Einlass
Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung beizuwohnen, wird mit der gültigen Kinokarte nachgewiesen. Kinosäle dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden.
Der Verein behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung jederzeit zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern bzw. den/ die Kinobesucher:in der Filmvorführung zu verweisen. Der/ die Besucher*in hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.
Sitzplätze können nur garantiert werden, wenn diese bis fünf Minuten vor Veranstaltungsbeginn eingenommen wurden. Der Verein behält sich vor, nicht eingenommene Plätze mit Beginn der Vorstellung zu vergeben.
7. Garderobe
Die Mitnahme von Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. Das Mitschneiden von Bild und Ton durch Mobiltelefone, Tablets oder vergleichbare Geräte ist untersagt.
Die Mitnahme von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen in die Kinosäle ist nicht gestattet.
Das Kinopersonal sowie Mitarbeitende des Vereins sind aus sicherheitstechnischen Gründen berechtigt, Taschen und Kleidung von Besucher*innen vor dem Eintritt und bei Verlassen des Kinosaales zu durchsuchen oder aber die Besucher:innen aufzufordern den Inhalt der Taschen und Kleidungsstücke offen zu legen. Verweigert oder verhindert der/ die Besucher:in die Durchsuchung oder Offenlegung, wird der Zutritt in den Kinosaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.
8. Hausrecht
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen. In allen Kassenhallen, Kinosälen oder sonstigen geschlossenen Spielstätten sind folgende Dinge untersagt:
- auf Stufen des Kinosaals zu sitzen,
- sich Zugang zu den Projektionsräumen zu verschaffen,
- der Gebrauch von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten,
- das Mitbringen von Tieren (ausgenommen ausgebildete Assistenzhunde),
- der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art,
- Verteilen von Werbematerialien aller Art, sowie Anbringen von Plakaten ohne vorherige schriftliche Genehmigung,
- das Rauchen und der Konsum von E-Zigaretten,
- Drogenkonsum,
- mutwillige Beschädigung oder Diebstahl in allen Spielstätten,
- das Tragen von Waffen jedweder Art.
Den Anweisungen des Personals ist grundsätzlich Folge zu leisten. Diese üben das Hausrecht der verschiedenen Spielstätten aus und sind gegenüber den Besucher:innen weisungsbefugt.
Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gelten die Hausordnungen der jeweiligen Spielstätten uneingeschränkt. Diese sind an den entsprechenden Veranstaltungsorten einsehbar.
9. Verhalten im Kinosaal
Kinobesucher*innen, die gegen das Hausrecht verstoßen, können nach einer Mahnung des Kinopersonals ohne Rückerstattung des Kaufpreises der Filmvorführung verwiesen werden.
10. Jugendschutz
Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) geeignet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz sind an den Kinokassen ausgehängt. Bestehen Zweifel über das Alter von minderjährigen Gästen, ist der Verein berechtigt, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.), erhält keinen Einlass zu der betreffenden Filmvorführung und bekommt seinen Eintrittspreis nicht zurückerstattet.
11. Hygienekonzepte
Der Verein ist als Veranstalter an die gewählten Corona-Maßnahmen der Vermieter/ Veranstaltungsorte gebunden. Besucher*innen sind verpflichtet, sich vor Veranstaltungsbeginn über die jeweils geltenden Hygienevorschriften zu informieren. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.filmfest-braunschweig.de/info-service/hygieneregeln-und-teilnahmebedingungen.
12. Datenschutz
Sofern personenbezogene Daten der Eintrittskartenkäufer*innen, in dem für Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet oder genutzt werden, geschieht dies unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Im Anschluss hieran ist der Verein berechtigt, die Kundendaten zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern. Der Verein ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die der Verein mit dem Kartenvertrieb beauftragt hat. Die Daten werden streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang genutzt. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen des Vereins finden Sie unter Datenschutz.
13. Haftungsauschluss des Hauptsponsors Volkswagen Financial Services
Der Verein ist Veranstalter des Braunschweig International Film Festival und haftet für die Umsetzung. Der Hauptsponsor haftet nicht für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung gegenüber Dritten, außer der Hauptsponsor fügt diesem Dritten vorsätzlich Schaden zu.