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Assistenz im Bereich Guest Management in Teilzeit (20h/ Woche)

Das 38. Braunschweig International Film Festival (11. bis 17. November 2024) sucht eine Assistenz im Bereich Guest Management (m/w/d) in Teilzeit (20h/Woche).

Das BIFF zählt zu einem der größten Publikumsfilmfestivals Norddeutschlands und verleiht insg. zehn Preise im Wert von über 68.000€. Neben jungem europäischem Kino liegt der Fokus des Festivals auf der Nachwuchsförderung. Jährlich präsentiert das BIFF um die 300 Lang- & Kurzfilme aller Genres und begrüßt etwa 300 internationale Vertreter:innen der Film- & Medienbranche.

Deine Aufgaben: 

  • Unterstützung des Guest Managements in der Festivalvorbereitung und der Festivalwoche
  • Fahrer:innendispo für den Festivalzeitraum
  • Vorbereitung und Verwaltung von Akkreditierungen
  • Koordination von Presseterminen der Gäste (zusammen mit der Festival-Presseabteilung)
  • Unterstützung bei Reiserecherchen und -buchungen
  • Unterstützung bei der Hotel-Kontingentplanung und den -buchungen

Dein Profil: 

  • Kontaktfreudigkeit, Belastbarkeit, eigenständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten, strukturierte Arbeitsweise
  • Sicherer Umgang mit allen Microsoft Office Programmen
  • Sehr gute Englisch-Kenntnisse in Sprache und Schrift
  • Führerschein Klasse B und Fahrpraxis erwünscht

Wir bieten:

  • Die Mitarbeit in einem engagierten, kleinen Team mit flachen Hierarchien
  • Spannende Filme & Veranstaltungen
  • Kontakt mit internationalen Schauspieler:innen & Filmschaffenden
  • Die Möglichkeit, alle Bereiche eines Festivals kennenzulernen und sich entsprechend einzubringen
  • Flexible Arbeitszeitregelung und Homeoffice nach Absprache möglich

Bitte sende Deine aussagekräftige Bewerbung & Unterlagen an jobs@filmfest-braunschweig.de.

Bewerbungsschluss: 30. Juni 2024

Beschäftigungsbeginn: 22.09.2024
Beschäftigungsende: 22.11.2024
Vergütung: nach Vereinbarung
 

Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich Anfang/Mitte Juli bevorzugt in Person statt, können aber auch via Zoom durchgeführt werden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstehende Reisekosten können leider nicht erstattet werden.